Ihre Zukunft beginnt bereits vor der Prüfung.

illustration vor der Prüfung

Wieso ist die Kenntnis der Prüfungsordnung wichtig und wann können Sie Fristen verlängern, etwa bei Krankheit, Urlaubssemester oder Mutterschutz? Was muss man bei der Anrechnung von Modulen beachten und wieso kann eine sog. Negativanrechnung für das Studium gefährlich werden? Was benötigen Sie um eine Schreibzeitverlängerung zu erhalten? Welche engen Vorgaben gelten, um einen Rücktritt von der Prüfung wirksam zu erklären? Und was sollten Sie im Vorfeld beachten, um später nicht dem Vorwurf eines sog. „Plagiats“ ausgesetzt zu sein? Wir geben Ihnen hier zu diesen und weiteren Fragen hier einen Überblick.


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Die Prüfungsordnung Anrechnung von Modulen Prüfungsfristen Probleme mit Betreuer o. Thema Schreibzeitverlängerung Plagiat Krankheit u. Rücktritt

Die Prüfungsordnung

Wir empfehlen dringend, dass Sie sich vor der Prüfung oder schon vor dem Studium die für Sie geltende Prüfungsordnung bzw. Rahmenprüfungsordnung anschauen. Diese Ordnungen treffen die grundlegenden Regelungen, die für Ihre Prüfung gelten, u.a. zu Prüfungsfristen, Prüfern, Prüfungsformen, Wiederholbarkeit und Rücktritt von der Prüfung. Aus unserer Praxis wissen wir, dass Prüfungsordnungen oder einzelne Teile ihrer Regelungen nicht immer rechtsgültig sind. Dies kann sich zu Gunsten des Prüflings etwa so auswirken, dass nachteilige Regelungen nicht gelten oder eine Prüfung (rechtmäßig) wiederholt werden muss. Prüfungsordnungen sind in ihren Formulierungen auch nicht immer eindeutig, so dass wir uns oft erfolgreich mit den Hochschulen über deren Auslegung streiten. Schließlich kann auch höherrangiges Recht Modifikationen zu Gunsten der Prüflinge erzwingen.

Anrechnung von Modulen

Beachten Sie, dass Sie eine Prüfung nicht ablegen müssen, wenn Sie das entsprechende Modul oder Fach bereits an einer anderen Hochschule oder gegebenenfalls sogar außerhochschulisch erfolgreich abgelegt haben. Sie können in diesem Fall einen Anrechnungsantrag bei Ihrer Hochschule stellen. Voraussetzung der Anerkennung ist inhaltliche Gleichwertigkeit, nicht vollständige inhaltliche Gleichheit. Dies wird von Hochschulen manchmal übersehen bzw. anders gehandhabt. Wichtig für Hochschulwechsler ist die „Negativanrechnung“. In vielen Bundesländern werden nicht nur einzelne bestandene Prüfungen positiv angerechnet, sondern auch nicht bestandene Prüfungen negativ.


In vielen Bundesländern werden nicht nur einzelne bestandene Prüfungen positiv angerechnet, sondern auch nicht bestandene Prüfungen negativ.


Wenn Sie also bereits zwei Fehlversuche an einer anderen Hochschule hatten, müssen Sie bei einer Negativanrechnungsentscheidung aufpassen, weil Ihnen dann ggf. nur noch ein einziger Prüfungsversuch an der neuen Hochschule bleibt. Bei Erhalt eines Anrechnungsbescheides der Hochschule sollten Sie daher umgehend genau prüfen, ob nicht zu viel negativ angerechnet wurde. Wichtig ist ebenfalls, dass bei manchen Hochschulen sogar Prüfungsfristen, die an der bisherigen Hochschule begonnen wurden, weiterlaufen. Dies wird in solchen Fällen im Anrechnungsbescheid mitgeregelt. Wenn man hiermit nicht einverstanden ist, muss man innerhalb der Anfechtungsfristen gegen die Anrechnungsentscheidung vorgehen, weil sich sonst das Zeitfenster für die Ablegung der Prüfung extrem verkürzen kann.

Prüfungsfristen

Prüfungsfristen spielen eine immer wichtigere Rolle. Ihre Kenntnis ist daher unabdingbar. Die Fristen können in besonderen Konstellationen verlängert werden, etwa bei Krankheit oder Schwangerschaft, im Mutterschutz oder in der Elternzeit, bei Pflege naher Angehöriger oder durch (rechtzeitige) Beantragung von Urlaubssemestern. Beachten Sie, dass solche Verlängerungen sich nicht automatisch ergeben, sondern fristgerecht mit Nachweisen beantragt werden müssen. Bei individuellen Härtefällen können Prüfungsfristen ebenfalls verlängert werden. Wichtig zu wissen ist, dass eine freiwillige Exmatrikulation auf Antrag nicht verhindern kann, dass eine Prüfungsfrist weiterläuft. Sie können daher bei Fristüberschreitung trotz Exmatrikulation einen endgültigen Nichtbestehensbescheid erhalten. Deshalb muss man sich auch nach einem Hochschulwechsel gegebenenfalls mit der alten Hochschule noch etwa über die Annullierung vorheriger Prüfungsversuche streiten, um für die neue Hochschule nachträglich einen Prüfungsversuch herauszuholen und die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen.

Probleme mit dem Betreuer oder Thema

Vor Beginn einer schriftlichen Hausarbeit, etwa der Bachelor- oder Masterarbeit, können sich Probleme beim Thema oder mit dem Betreuer ergeben. Normalerweise empfiehlt sich in einer solchen Situation eine kooperative Vorgehensweise. Die Erfahrung zeigt, dass bei eskalierenden Auseinandersetzungen häufig erst nach einem Klageverfahren und einem Austausch des Betreuers ein sinnvoller Abschluss möglich wird. Die meisten Prüfungsordnungen sehen vor, dass ein Thema innerhalb bestimmter Frist zurückgegeben werden kann. Häufig bestehen auch Vorschlagsrechte des Prüflings für Themen und Betreuer. Die Betreuer- und Themenfindung sollte ernst genommen werden, weil man nach Ablauf der Änderungsmöglichkeiten festgelegt ist. Ergeben sich später Probleme mit der Betreuung, sollte man die Defizite und Vorfälle vorsorglich in einem Gedächtnisprotokoll vermerken. Bei wesentlichen Problemen sollten Sie den Prüfungsausschussvorsitzenden kontaktieren und um Abhilfe bitten.


Bei wesentlichen Problemen sollten Sie den Prüfungsausschussvorsitzenden kontaktieren und um Abhilfe bitten.


Dies kann auch bei einer späteren Anfechtung der Prüfungsentscheidung wichtig sein, weil man als Prüfling in der Regel gehalten ist, Probleme bei der Anfertigung einer Prüfungsarbeit rechtzeitig – normalerweise „unverzüglich“ – beim zuständigen Prüfungsausschuss oder der zuständigen Prüfungsbehörde anzuzeigen. Anderenfalls läuft man Gefahr, die Probleme später nicht mehr geltend machen zu können, weil man seiner sogenannten „Rügeobliegenheit“ nicht nachgekommen ist.

Schreibzeitverlängerung

Eine Schreibzeitverlängerung oder ein sonstiger Nachteilsausgleich (etwa Computerbenutzung oder andere Prüfungsform) müssen vor einer Prüfung beantragt werden. Ein nachträglicher Antrag, ein Prüfungsrücktritt oder eine Prüfungsanfechtung aus diesem Grund sind in solchen Situationen nicht mehr möglich. Es gilt, dass die Verlängerung oder das Ausgleichsmittel den jeweiligen Nachteil 1:1 kompensieren müssen. Hierzu ist in vielen Fällen ein amtsärztliches Attest notwendig. Die Erfahrung zeigt, dass sich Amtsärzte nicht selten vorher eingeholten privatärztlichen Einschätzungen anschließen. Es macht daher Sinn, zunächst seinen eigenen Arzt um eine möglichst günstige Bescheinigung zu bitten. Liegt eine günstige amtsärztliche Bescheinigung vor, ist diese im Hinblick auf die medizinischen Feststellungen für die Behörde im Regelfall verbindlich. Nur bei Einholung eines ärztlichen Gegengutachtens kann die Behörde sich über die Bescheinigung hinwegsetzen.

Plagiat

Plagiatsfälle sind häufig. Bedenken Sie, dass die Gerichte derartige Fälle streng beurteilen. Die von den Hochschulen und Prüfungsbehörden eingesetzte Plagiatssoftware ist findig und spürt im Zweifel auch Artikel in einem kaum bekannten finnischen Spezialjournal auf. Unser Rat im Vorfeld kann daher nur sein, möglichst nicht mit copy/paste vorzugehen, auch nicht bei unwichtigen Einleitungen. Selbst belanglose Übernahmen aus wikipedia-Einträgen können für die Annahme eines Plagiats ausreichen und eine lange Auseinandersetzung vor Gericht nach sich ziehen. Achten Sie zudem auf die Richtigkeit Ihrer Zitierungen und zitieren Sie im Zweifelsfall mehr als nur das unbedingt Notwendige. Vermeiden Sie vor allem auch das Umformulieren anderer Quellen. Anders als man vermuten könnte, wird in einem solchen Fall erhöhte kriminelle Energie vorgeworfen, die den Plagiatsvorwurf sogar verstärken kann.

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Krankheit und Rücktritt

Die beiden wichtigsten Informationen zu Krankheit und Rücktritt dürften sein, dass unverzüglich gehandelt werden muss und eine AU-Bescheinigung (gelber Schein) nach den Maßstäben der Rechtsprechung nicht ausreichend ist. Unverzüglich bedeutet entgegen einer verbreiteten Einschätzung nicht innerhalb von drei oder fünf Tagen, sondern sofort. Wir mussten schon Klageverfahren führen, weil ein Prüfungsrücktritt um 17 Uhr bei einer mündlichen Prüfung um 11 Uhr am selben Tag wegen Verspätung zunächst nicht akzeptiert wurde. Nur wenn Ihre Prüfungsordnung eine weitergehende Frist vorsieht, können Sie in deren zeitlichen Rahmen handeln. Beachten Sie, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelber Schein), selbst wenn manche Hochschulen diese akzeptieren, eigentlich nicht ausreichen. Die Rechtsprechung erwartet eine hinreichend genaue Beschreibung der Symptome und der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Nur bei einem evidenten Fall kann die Angabe der Diagnose genügen. Sie sollten Ihren Arzt daher vorsichtshalber immer um ein ausführliches Attest bitten. Gibt es in Ihrem Studiengang keinen Rücktritt für einzelne Modulprüfungen, weil Sie ein längeres Zeitfenster (Wiederholbarkeitszeitraum) für die Prüfung haben, kann es bei längerer oder wiederholter Erkrankung wichtig sein, für den gesamten Zeitraum Atteste zu sammeln. In einem solchen Fall sind Härtefallanträge auf Verlängerung möglich. Die Anträge müssen aber belegt werden, was schwierig ist, wenn Sie nicht bereits vorab Atteste gesammelt haben.

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